Stellungnahme von kommoguntia e.V. zu den Mindeststandards der Gesellschaft Public Relations Agenturen e.V. (GPRA) für Trainees.
Wir begrüßen es, dass die GPRA nun einheitliche Mindeststandards für die Ausbildung von Trainees definiert hat. Die Ausbildung wird durch diese Standards in den GPRA-Agenturen vereinheitlicht und die Agenturen sowie Trainees erhalten wichtige Anhaltspunkte für ein qualifiziertes Ausbildungsprogramm.
Die festgelegten Rahmenbedingungen, etwa ein fester Betreuer oder regelmäßige Feedbackgespräche, erachten wir als grundlegend für eine fundierte Ausbildung. Leider werden die Lerninhalte nicht detaillierter beschrieben. Das erlaubt in der Praxis eine sehr breite Auslegung durch die Agenturen. Hier wünschen wir uns eine konkretere Definition.
Die angestrebte Mindestvergütung von 1.600 Euro ist angesichts der in den vergangenen Jahren gestiegenen Professionalisierung der Absolventen nicht hinnehmbar. Sie wird der fachlichen Qualifizierung eines Absolventen mit Bachelor oder Master im Schwerpunkt Kommunikation nicht gerecht. Der Mehrwert dieser wissenschaftlichen Ausbildung muss in den Agenturen endlich auch finanziell Berücksichtigung finden. Zumal Absolventen häufig bereits fachspezifische Praktika oder Werkstudententätigkeiten als ergänzende Qualifikationen nachweisen können. Auch ist eine Dauer des Traineeships von 12-18 Monaten mit dem Zusatz „je nach Vorkenntnissen“ nicht aussagekräftig genug. Hier sollte genauer definiert werden, um welche Vorkenntnisse es sich handelt und wie diese auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.
Trotz der im Jahr 2013 angestoßenen Nachwuchsdebatte und die Abstimmung auf einen stärkeren Dialog, wurden die studentischen PR-Initiativen – und damit der PR-Nachwuchs – nicht in den Prozess einbezogen, was wir sehr bedauern.
Insgesamt freuen wir uns über die Entwicklung von einheitlichen Standards, auf die sich die Trainees in ihrer Ausbildung berufen können, sehen bei den genannten Punkten allerdings noch Nachholbedarf.